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Innenministerkonferenz 2024 - Agenda

Porträtfoto Michael Stübgen
© MIK Brandenburg

Michael Stübgen
Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg /
Vorsitzender der Innenministerkonferenz 2024

Am 21. Januar 1954 wurde die „Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder” – kurz Innenministerkonferenz (IMK) –  gegründet. „Es hat sich in der letzten Zeit gezeigt”, hieß es in der Begründung, „dass es Probleme gibt, die die Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien überfordern und eine engere Fühlungnahme der Innenminister selbst erforderlich machen“. Die Ständige Konferenz sollte politische Grundsatzfragen klären und damit nicht zuletzt die Arbeit der Ausschüsse im Bundesrat unterstützen.

Der in unserem Föderalismus angelegte Aspekt des Wettbewerbs muss sich auch in den Kompetenzfeldern auswirken, in denen die Länder eigenständig agieren können. Das beste Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit muss individuell abgewogen werden. Die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sind unterschiedlich. Es ist die Stärke unserer Staatsform, dass die Politik darauf innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen passgenau eingehen kann. Aufgabe der IMK ist es, ein sinnvoll gegliedertes Ganzes zu gestalten: So viel Vielfalt wie möglich, so viel Einheit wie nötig.

Zu den Kernaufgaben des Rechtsstaates gehört es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Menschen egal welcher Herkunft, Weltanschauung, politischer Überzeugung oder Religionszugehörigkeit sollen sich in Deutschland sicher fühlen. Garant der inneren Sicherheit sind die Sicherheitsbehörden. Um zu gewährleisten, dass diese ihre Aufgaben pflichtgemäß wahrnehmen können, müssen sie mit den notwendigen Befugnissen ausgestattet werden. Diesem Streben widmet sich die Innenministerkonferenz seit ihrer Gründung.

Als Vorsitzland der IMK ist es Brandenburgs Aufgabe, die stetige Funktionsfähigkeit des Gremiums zu bewahren und den Fokus des Gremiums nötigenfalls auf akute und relevante Entwicklungen zu richten. Dies ist eine altbewährte Tradition, die auch im Jahr 2024 fortgesetzt wird. Ich freue mich darauf, die Mitglieder der Innenministerkonferenz in diesem Jahr in Brandenburg begrüßen zu können.

Porträtfoto Michael Stübgen
© MIK Brandenburg

Michael Stübgen
Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg /
Vorsitzender der Innenministerkonferenz 2024

Am 21. Januar 1954 wurde die „Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder” – kurz Innenministerkonferenz (IMK) –  gegründet. „Es hat sich in der letzten Zeit gezeigt”, hieß es in der Begründung, „dass es Probleme gibt, die die Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien überfordern und eine engere Fühlungnahme der Innenminister selbst erforderlich machen“. Die Ständige Konferenz sollte politische Grundsatzfragen klären und damit nicht zuletzt die Arbeit der Ausschüsse im Bundesrat unterstützen.

Der in unserem Föderalismus angelegte Aspekt des Wettbewerbs muss sich auch in den Kompetenzfeldern auswirken, in denen die Länder eigenständig agieren können. Das beste Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit muss individuell abgewogen werden. Die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sind unterschiedlich. Es ist die Stärke unserer Staatsform, dass die Politik darauf innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen passgenau eingehen kann. Aufgabe der IMK ist es, ein sinnvoll gegliedertes Ganzes zu gestalten: So viel Vielfalt wie möglich, so viel Einheit wie nötig.

Zu den Kernaufgaben des Rechtsstaates gehört es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Menschen egal welcher Herkunft, Weltanschauung, politischer Überzeugung oder Religionszugehörigkeit sollen sich in Deutschland sicher fühlen. Garant der inneren Sicherheit sind die Sicherheitsbehörden. Um zu gewährleisten, dass diese ihre Aufgaben pflichtgemäß wahrnehmen können, müssen sie mit den notwendigen Befugnissen ausgestattet werden. Diesem Streben widmet sich die Innenministerkonferenz seit ihrer Gründung.

Als Vorsitzland der IMK ist es Brandenburgs Aufgabe, die stetige Funktionsfähigkeit des Gremiums zu bewahren und den Fokus des Gremiums nötigenfalls auf akute und relevante Entwicklungen zu richten. Dies ist eine altbewährte Tradition, die auch im Jahr 2024 fortgesetzt wird. Ich freue mich darauf, die Mitglieder der Innenministerkonferenz in diesem Jahr in Brandenburg begrüßen zu können.


Sicherheit gewährleisten

Foto eines Polizisten der mit dem Rücken zur Kamera auf einer Autobahnbrücke neben seinem Einsatzfahrzeug steht
© Polizei Brandenburg | Sölter
Foto eines Polizisten der mit dem Rücken zur Kamera auf einer Autobahnbrücke neben seinem Einsatzfahrzeug steht
© Polizei Brandenburg | Sölter

Stärkung der föderalen Sicherheitsgemeinschaft

Um Verbrechen effektiv und effizient verhindern oder aufklären zu können, müssen wir die föderale Zusammenarbeit der Polizeien der Länder weiter stärken. Dazu gehört auch, rechtliche Unklarheiten bei der Gefahrenabwehr zu beseitigen. 16 Landespolizeigesetze regeln Aspekte polizeilicher Befugnisse durchaus unterschiedlich. Das macht Sinn und entspricht den unterschiedlichen Herausforderungen in einem föderalen System. Es kann aber im Detail auch zu individuellen Sicherheitsrisiken führen. So ist die Rechtslage beispielsweise in Fällen häuslicher Gewalt unklar, wenn der Täter sich zwar einer Wohnung nicht nähern darf, der Frau aber am Arbeitsort in einem anderen Bundesland auflauert. Ein Staatsvertrag könnte regeln, dass bis zur rechtlichen Klärung im anderen Bundesland die Regelung des Nachbarbundeslandes greift.

Grenzüberschreitende Kriminalitätsbekämpfung

Offene Grenzen sind Teil unserer europäischen Identität. Offene Grenzen sind aber auch eine sicherheitspolitische Herausforderung – nicht erst, seit die Schleuserkriminalität signifikant zugenommen hat. Verbrecher interessieren sich nicht für Grenzen. Um Phänomenen grenzüberschreitender Kriminalität zu begegnen, müssen deshalb alle bestehenden Möglichkeiten ausgenutzt und gegebenenfalls neue geschaffen werden: Kooperation, Technik und Personal sind dabei die Stellschrauben, an denen Bund und Länder drehen können und müssen.

Prävention und Aufklärung

Frauen, Kinder und Minderheiten sind mitunter besonderen Gefahren ausgesetzt. Sie verdienen daher einen besonderen Schutz. Das Ziel sicherheitspolitischen Handelns muss es sein, diese sensiblen Personengruppen vor Gefahren zu schützen. Insbesondere der Präventions- und Aufklärungsarbeit kommt dabei eine besondere Rolle zu.

Finanzstrukturen von Extremisten

Extremisten aller Couleur stellen eine wachsende Bedrohung unserer Sicherheit dar. Extremismus zu bekämpfen, bedeutet auch, dem Geld zu folgen, das extremistische Bestrebungen am Leben hält. Durch das Offenlegen der Finanzstrukturen können extremistische Netzwerke nicht nur ausgetrocknet, sondern auch die maßgeblichen Akteure identifiziert werden, die aus dem Hintergrund agieren.

Stärkung der föderalen Sicherheitsgemeinschaft

Um Verbrechen effektiv und effizient verhindern oder aufklären zu können, müssen wir die föderale Zusammenarbeit der Polizeien der Länder weiter stärken. Dazu gehört auch, rechtliche Unklarheiten bei der Gefahrenabwehr zu beseitigen. 16 Landespolizeigesetze regeln Aspekte polizeilicher Befugnisse durchaus unterschiedlich. Das macht Sinn und entspricht den unterschiedlichen Herausforderungen in einem föderalen System. Es kann aber im Detail auch zu individuellen Sicherheitsrisiken führen. So ist die Rechtslage beispielsweise in Fällen häuslicher Gewalt unklar, wenn der Täter sich zwar einer Wohnung nicht nähern darf, der Frau aber am Arbeitsort in einem anderen Bundesland auflauert. Ein Staatsvertrag könnte regeln, dass bis zur rechtlichen Klärung im anderen Bundesland die Regelung des Nachbarbundeslandes greift.

Grenzüberschreitende Kriminalitätsbekämpfung

Offene Grenzen sind Teil unserer europäischen Identität. Offene Grenzen sind aber auch eine sicherheitspolitische Herausforderung – nicht erst, seit die Schleuserkriminalität signifikant zugenommen hat. Verbrecher interessieren sich nicht für Grenzen. Um Phänomenen grenzüberschreitender Kriminalität zu begegnen, müssen deshalb alle bestehenden Möglichkeiten ausgenutzt und gegebenenfalls neue geschaffen werden: Kooperation, Technik und Personal sind dabei die Stellschrauben, an denen Bund und Länder drehen können und müssen.

Prävention und Aufklärung

Frauen, Kinder und Minderheiten sind mitunter besonderen Gefahren ausgesetzt. Sie verdienen daher einen besonderen Schutz. Das Ziel sicherheitspolitischen Handelns muss es sein, diese sensiblen Personengruppen vor Gefahren zu schützen. Insbesondere der Präventions- und Aufklärungsarbeit kommt dabei eine besondere Rolle zu.

Finanzstrukturen von Extremisten

Extremisten aller Couleur stellen eine wachsende Bedrohung unserer Sicherheit dar. Extremismus zu bekämpfen, bedeutet auch, dem Geld zu folgen, das extremistische Bestrebungen am Leben hält. Durch das Offenlegen der Finanzstrukturen können extremistische Netzwerke nicht nur ausgetrocknet, sondern auch die maßgeblichen Akteure identifiziert werden, die aus dem Hintergrund agieren.


Bevölkerung schützen

Grafik einer Menschenmege die sich am Rand in kleinere Gruppen aufteilt
© adimas - stock.adobe.com
Grafik einer Menschenmege die sich am Rand in kleinere Gruppen aufteilt
© adimas - stock.adobe.com

Bevölkerungsschutz ist Pflicht

Vor allem aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der damit einhergehenden Folgen, die sich beispielsweise in der Energieversorgung verdeutlicht haben, sind die Anforderungen an den Bevölkerungsschutz gestiegen. Neben geopolitischen Aspekten führen auch die Auswirkungen des Klimawandels und damit einhergehende Naturkatastrophen zu höheren Anforderungen. Zum Schutz der Bevölkerung sind nach dem Grundgesetz sowohl der Bund als auch die Länder berufen. Nach Ansicht der Innenministerkonferenz sind dafür Investitionsmittel von 10 Milliarden Euro innerhalb von zehn Jahren durch den Bund bereitzustellen. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage der Bundesregierung wird die Innenministerkonferenz die Diskussion über die Bereitstellung der notwendigen Mittel zum Schutz der Bevölkerung eng begleiten.

Flächendeckende Warnmöglichkeiten

Zur Warnung der Bevölkerung vor kriegerischen Akten oder bei wetterbedingten und sonstigen Gefahrenlagen muss eine funktionierende Warninfrastruktur gewährleistet sein. Ein wesentlicher Bestandteil ist ein flächendeckendes Sirenennetz. Die Entscheidung von Bund und Ländern im Jahr 2021 zur Einführung eines ersten gemeinsamen Sirenenförderprogramms war damit folgerichtig. Es bedarf nun aber der kontinuierlichen und finanzkräftigen Fortführung der Sirenenförderung. Dem Bund kommt hierbei die Federführung zu. Die Förderung des Bundes muss langfristig gewährleistet werden, da die Errichtung der Sirenen wegen der großen bundesweiten Nachfrage für neue Sirenen weder kurz- noch mittelfristig umsetzbar ist.

Einsatzkritische Datenkommunikation sichern

Aktuell muss die einsatzkritische Breitbandkommunikation von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) durch kommerzielle Dienste erbracht werden. Diese Lösungen erfüllen jedoch nicht die besonderen Anforderungen an Verfügbarkeit, Abdeckung und Sicherheit. Um Einsatzlagen auch in Zukunft erfolgreich bewältigen zu können, ist ein eigenbeherrschtes mobiles Breitbandnetz für BOS unverzichtbar. Nur dadurch kann die Netzhärtung gesichert und eine krisensichere, einheitliche länderübergreifende und bundesweite Kommunikation gewährleistet werden. Ohne die Finanzierungszusage des Bundes für das Kernnetz – auch über den Haushalt 2025 hinaus – kann die gemeinsam erarbeitete Strategie nicht fortgesetzt werden. Dies hätte zur Folge, dass den BOS in der Zukunft keine einsatzkritische Datenkommunikation bereitgestellt werden kann.

Sabotageschutz

Einen besonderen Schutzbedarf weisen Einrichtungen der kritischen Infrastruktur auf. Vor dem Hintergrund der angespannten Sicherheitslage erscheint es geboten, den Sabotageschutz stärker in den Fokus zu nehmen. Dies beinhaltet die Einbeziehung nichtöffentlicher Bereiche, insbesondere im Hinblick auf die privatrechtlich organisierte Daseinsvorsorge im kommunalen Bereich. Sowohl auf Ebene der einzelnen Länder als auch im Bund ist der Bedarf für ressortübergreifende Sabotageschutzverordnungen zu prüfen. Sicherheitsüberprüfungsgesetze müssen gegebenenfalls an die neuen Herausforderungen angepasst werden.

Bevölkerungsschutz ist Pflicht

Vor allem aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der damit einhergehenden Folgen, die sich beispielsweise in der Energieversorgung verdeutlicht haben, sind die Anforderungen an den Bevölkerungsschutz gestiegen. Neben geopolitischen Aspekten führen auch die Auswirkungen des Klimawandels und damit einhergehende Naturkatastrophen zu höheren Anforderungen. Zum Schutz der Bevölkerung sind nach dem Grundgesetz sowohl der Bund als auch die Länder berufen. Nach Ansicht der Innenministerkonferenz sind dafür Investitionsmittel von 10 Milliarden Euro innerhalb von zehn Jahren durch den Bund bereitzustellen. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage der Bundesregierung wird die Innenministerkonferenz die Diskussion über die Bereitstellung der notwendigen Mittel zum Schutz der Bevölkerung eng begleiten.

Flächendeckende Warnmöglichkeiten

Zur Warnung der Bevölkerung vor kriegerischen Akten oder bei wetterbedingten und sonstigen Gefahrenlagen muss eine funktionierende Warninfrastruktur gewährleistet sein. Ein wesentlicher Bestandteil ist ein flächendeckendes Sirenennetz. Die Entscheidung von Bund und Ländern im Jahr 2021 zur Einführung eines ersten gemeinsamen Sirenenförderprogramms war damit folgerichtig. Es bedarf nun aber der kontinuierlichen und finanzkräftigen Fortführung der Sirenenförderung. Dem Bund kommt hierbei die Federführung zu. Die Förderung des Bundes muss langfristig gewährleistet werden, da die Errichtung der Sirenen wegen der großen bundesweiten Nachfrage für neue Sirenen weder kurz- noch mittelfristig umsetzbar ist.

Einsatzkritische Datenkommunikation sichern

Aktuell muss die einsatzkritische Breitbandkommunikation von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) durch kommerzielle Dienste erbracht werden. Diese Lösungen erfüllen jedoch nicht die besonderen Anforderungen an Verfügbarkeit, Abdeckung und Sicherheit. Um Einsatzlagen auch in Zukunft erfolgreich bewältigen zu können, ist ein eigenbeherrschtes mobiles Breitbandnetz für BOS unverzichtbar. Nur dadurch kann die Netzhärtung gesichert und eine krisensichere, einheitliche länderübergreifende und bundesweite Kommunikation gewährleistet werden. Ohne die Finanzierungszusage des Bundes für das Kernnetz – auch über den Haushalt 2025 hinaus – kann die gemeinsam erarbeitete Strategie nicht fortgesetzt werden. Dies hätte zur Folge, dass den BOS in der Zukunft keine einsatzkritische Datenkommunikation bereitgestellt werden kann.

Sabotageschutz

Einen besonderen Schutzbedarf weisen Einrichtungen der kritischen Infrastruktur auf. Vor dem Hintergrund der angespannten Sicherheitslage erscheint es geboten, den Sabotageschutz stärker in den Fokus zu nehmen. Dies beinhaltet die Einbeziehung nichtöffentlicher Bereiche, insbesondere im Hinblick auf die privatrechtlich organisierte Daseinsvorsorge im kommunalen Bereich. Sowohl auf Ebene der einzelnen Länder als auch im Bund ist der Bedarf für ressortübergreifende Sabotageschutzverordnungen zu prüfen. Sicherheitsüberprüfungsgesetze müssen gegebenenfalls an die neuen Herausforderungen angepasst werden.


Migration kontrollieren

Foto aus der Perspektive einer Person, die auf ihre Schuhe herunterblickt und daneben eine Reisetasche; auf der Straße vor den Füßen der Person sind grafisch die Farben der Deutschlandfahne in Form einer Start oder Ziellinie gesetzt
© studio v-zwoelf - stock.adobe.com
Foto aus der Perspektive einer Person, die auf ihre Schuhe herunterblickt und daneben eine Reisetasche; auf der Straße vor den Füßen der Person sind grafisch die Farben der Deutschlandfahne in Form einer Start oder Ziellinie gesetzt
© studio v-zwoelf - stock.adobe.com

Europäisches Asylsystem

Zum Ende des Jahres 2023 hat die Europäische Union eine umfassende Reform der europäischen Asyl- und Migrationspolitik eingeleitet. Schärfere Asylregeln, Asylverfahren an den Außengrenzen und ein obligatorischer Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedsländern sind dabei die tragenden Säulen. Bis diese Reform ihre volle Wirksamkeit entfalten kann, wird es noch einige Zeit dauern. Der Prozess der Umsetzung bedarf daher einer engen institutionellen Begleitung. In dieser Verantwortung sieht sich auch die Innenministerkonferenz.

Sicheres Einwanderungsland

Migrations- und Fluchtbewegungen nehmen überall auf der Welt zu. Aufgrund des demografischen Wandels ist Deutschland auf die Einwanderung von Fachkräften angewiesen und muss diese – um auch in Zukunft Wohlstand erwirtschaften zu können, vorantreiben. Zugleich gilt, dass wer vor Krieg, Verfolgung oder schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen flieht, in Deutschland einen sicheren Platz haben wird.

Funktionierende Aufnahme durch bewusste Steuerung

Um diejenigen zu schützen, die vor Gefahren für Leib und Leben fliehen, ist es wichtig, funktionierende Aufnahmesysteme bereitzuhalten. Die Fluchtbewegungen der vergangenen Jahre haben unsere Systeme bis an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit geführt. Wir müssen deshalb zukünftig bewusster steuern, wer zu uns kommt. Wer offenkundig keinen Asylanspruch hat, kann nicht an Kommunen weitergeleitet werden und diejenigen, deren Asylantrag letztgerichtlich abgelehnt wurde, gilt es, konsequent und effizient rückzuführen.

Asylverantwortung des Bundes

Der Bund schafft die Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Menschen, die Umsetzung dieser Politik obliegt jedoch den Kommunen und Ländern. Es ist deshalb nur folgerichtig, dass die Bundesregierung den Ländern und Kommunen die notwendigen Mittel zur Verfügung stellt, damit diese ihrem Auftrag gerecht werden können. Darüber hinaus muss der Bund aber auch seiner inhaltlichen Verantwortung gerecht werden. Die Anzahl der existierenden Migrationsabkommen kann nicht zufriedenstellen. Rückführungen scheitern jedoch in den überwiegenden Fällen an der mangelnden Aufnahmebereitschaft der Herkunftsländer. Das Interesse der Länder zu erfahren, mit welchen Staaten der Bund Gespräche führt und welchen Stand die Verhandlungen haben, ist daher groß. Auch ist einzig der Bund dazu in der Lage, sich auf EU-Ebene für die Einhaltung der bestehenden Dublin-Regelungen und für eine Reformierung des nicht funktionierenden Zuständigkeitssystems einzusetzen. Eine Übernahme der vollständigen Verantwortung für den Vollzug von Dublin-Überstellungen durch den Bund gilt es daher, dringend zu prüfen.

Europäisches Asylsystem

Zum Ende des Jahres 2023 hat die Europäische Union eine umfassende Reform der europäischen Asyl- und Migrationspolitik eingeleitet. Schärfere Asylregeln, Asylverfahren an den Außengrenzen und ein obligatorischer Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedsländern sind dabei die tragenden Säulen. Bis diese Reform ihre volle Wirksamkeit entfalten kann, wird es noch einige Zeit dauern. Der Prozess der Umsetzung bedarf daher einer engen institutionellen Begleitung. In dieser Verantwortung sieht sich auch die Innenministerkonferenz.

Sicheres Einwanderungsland

Migrations- und Fluchtbewegungen nehmen überall auf der Welt zu. Aufgrund des demografischen Wandels ist Deutschland auf die Einwanderung von Fachkräften angewiesen und muss diese – um auch in Zukunft Wohlstand erwirtschaften zu können, vorantreiben. Zugleich gilt, dass wer vor Krieg, Verfolgung oder schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen flieht, in Deutschland einen sicheren Platz haben wird.

Funktionierende Aufnahme durch bewusste Steuerung

Um diejenigen zu schützen, die vor Gefahren für Leib und Leben fliehen, ist es wichtig, funktionierende Aufnahmesysteme bereitzuhalten. Die Fluchtbewegungen der vergangenen Jahre haben unsere Systeme bis an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit geführt. Wir müssen deshalb zukünftig bewusster steuern, wer zu uns kommt. Wer offenkundig keinen Asylanspruch hat, kann nicht an Kommunen weitergeleitet werden und diejenigen, deren Asylantrag letztgerichtlich abgelehnt wurde, gilt es, konsequent und effizient rückzuführen.

Asylverantwortung des Bundes

Der Bund schafft die Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Menschen, die Umsetzung dieser Politik obliegt jedoch den Kommunen und Ländern. Es ist deshalb nur folgerichtig, dass die Bundesregierung den Ländern und Kommunen die notwendigen Mittel zur Verfügung stellt, damit diese ihrem Auftrag gerecht werden können. Darüber hinaus muss der Bund aber auch seiner inhaltlichen Verantwortung gerecht werden. Die Anzahl der existierenden Migrationsabkommen kann nicht zufriedenstellen. Rückführungen scheitern jedoch in den überwiegenden Fällen an der mangelnden Aufnahmebereitschaft der Herkunftsländer. Das Interesse der Länder zu erfahren, mit welchen Staaten der Bund Gespräche führt und welchen Stand die Verhandlungen haben, ist daher groß. Auch ist einzig der Bund dazu in der Lage, sich auf EU-Ebene für die Einhaltung der bestehenden Dublin-Regelungen und für eine Reformierung des nicht funktionierenden Zuständigkeitssystems einzusetzen. Eine Übernahme der vollständigen Verantwortung für den Vollzug von Dublin-Überstellungen durch den Bund gilt es daher, dringend zu prüfen.


Demokratie fördern

Grafik eines IT-Boards in Form einer Deutschlandkarte mit aufgesetztem Baustein in den Farben der Deutschlandfahne
© bluedesign - stock.adobe.com
Grafik eines IT-Boards in Form einer Deutschlandkarte mit aufgesetztem Baustein in den Farben der Deutschlandfahne
© bluedesign - stock.adobe.com

Straftat Cybermobbing

Die Digitalisierung ermöglicht in einer Demokratie eine schnellere Informationsverarbeitung und stärkt durch soziale Medien und Online-Plattformen die Bürgerbeteiligung. Zwar hat jeder das Recht, seine Meinung frei zu äußern – auch im Internet, doch gerade im Digitalen verlieren manche jede Hemmung. Dem gilt es, mit rechtsstaatlichen Mitteln entgegen zu wirken und Cybermobbing keine Chance zu geben. Gerade, weil sich Betroffene im Internet den Mobbingattacken nicht entziehen können und die Reichweite derartiger Angriffe enorm ist.

Demokratische Wahlen schützen

Grundlegendes Prinzip der Demokratie sind freie Wahlen. Doch immer häufiger werden sie durch gezielte Desinformationskampagnen, Verschwörungstheorien und Fake News gestört. Damit wird das Ziel verfolgt, Menschen vorsätzlich zu täuschen, existierende Konflikte zu verschärfen und das Vertrauen in staatliche Institutionen zu untergraben. Um künftig weiterhin den Willen der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger abbilden zu können, und nicht den von Chatbots oder gar anderen Staaten, die Einfluss nehmen wollen, müssen demokratische Wahlen vor Desinformation geschützt werden.

Künstliche Intelligenz sicher nutzen

Besonderer Fokus im Kampf gegen Falschmeldungen liegt auf den Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz (KI). Sie kann einerseits den Zugang zu vertrauenswürdigen Informationen gewährleisten und damit die Demokratie stärken. Chancengleichheit und Vielfalt können gesteigert werden, weil das Risiko vorurteilsbasierter Einstellungsentscheidungen mit Hilfe von KI-Tools gemindert wird. Andererseits ist jede KI nur so gut, wie die Hand, die sie füttert. Künstliche Intelligenz kann sogenannte Deep Fakes erstellen. Sie kann in rasender Geschwindigkeit menschenverachtende und verfassungsfeindliche Meldungen verbreiten. Sie kann das demokratische System in seinen Grundfesten erschüttern. Dieser Gefahr müssen wir uns bewusst sein. Nur dann, kann der Einsatz Künstlicher Intelligenz auch unser Leben bereichern und die Demokratie fördern. 

Straftat Cybermobbing

Die Digitalisierung ermöglicht in einer Demokratie eine schnellere Informationsverarbeitung und stärkt durch soziale Medien und Online-Plattformen die Bürgerbeteiligung. Zwar hat jeder das Recht, seine Meinung frei zu äußern – auch im Internet, doch gerade im Digitalen verlieren manche jede Hemmung. Dem gilt es, mit rechtsstaatlichen Mitteln entgegen zu wirken und Cybermobbing keine Chance zu geben. Gerade, weil sich Betroffene im Internet den Mobbingattacken nicht entziehen können und die Reichweite derartiger Angriffe enorm ist.

Demokratische Wahlen schützen

Grundlegendes Prinzip der Demokratie sind freie Wahlen. Doch immer häufiger werden sie durch gezielte Desinformationskampagnen, Verschwörungstheorien und Fake News gestört. Damit wird das Ziel verfolgt, Menschen vorsätzlich zu täuschen, existierende Konflikte zu verschärfen und das Vertrauen in staatliche Institutionen zu untergraben. Um künftig weiterhin den Willen der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger abbilden zu können, und nicht den von Chatbots oder gar anderen Staaten, die Einfluss nehmen wollen, müssen demokratische Wahlen vor Desinformation geschützt werden.

Künstliche Intelligenz sicher nutzen

Besonderer Fokus im Kampf gegen Falschmeldungen liegt auf den Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz (KI). Sie kann einerseits den Zugang zu vertrauenswürdigen Informationen gewährleisten und damit die Demokratie stärken. Chancengleichheit und Vielfalt können gesteigert werden, weil das Risiko vorurteilsbasierter Einstellungsentscheidungen mit Hilfe von KI-Tools gemindert wird. Andererseits ist jede KI nur so gut, wie die Hand, die sie füttert. Künstliche Intelligenz kann sogenannte Deep Fakes erstellen. Sie kann in rasender Geschwindigkeit menschenverachtende und verfassungsfeindliche Meldungen verbreiten. Sie kann das demokratische System in seinen Grundfesten erschüttern. Dieser Gefahr müssen wir uns bewusst sein. Nur dann, kann der Einsatz Künstlicher Intelligenz auch unser Leben bereichern und die Demokratie fördern.