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Über die IMK

Die „Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“ (kurz: IMK) ist ein Gremium der freiwilligen Zusammenarbeit der Länder auf dem Gebiet der Innenpolitik. Es wurde 1954 ― vor inzwischen 70 Jahren ― von den Chefs der Innenressorts gegründet, um die zuvor im Wesentlichen auf Beamtenebene durchgeführte länderübergreifende fachliche Zusammenarbeit auch auf der politischen Ebene zu verankern. Die IMK ist eine der wichtigsten Fachministerkonferenzen. Gemeinsam mit dem Bund als ständigem Gast stimmen die Länder in diesem Rahmen ihr Vorgehen und ihre Reaktion auf langfristige Trends sowie aktuelle politische Entwicklungen und Gefahrenlagen ab.

Termine 2024

Frühjahrskonferenz

19. bis 21. Juni 2024 in Potsdam

19. bis 21. Juni 2024 in Potsdam

Herbstkonferenz

4. bis 6. Dezember 2024 in Rheinsberg

4. bis 6. Dezember 2024 in Rheinsberg


Foto eines Konferenztisches mit mehreren Tischmikrofonen in einer Reihe
© - alotofpeople - stock.adobe.com
Foto eines Konferenztisches mit mehreren Tischmikrofonen in einer Reihe
© - alotofpeople - stock.adobe.com

Häufige Fragen und Antworten

  • Warum gibt es die Innenministerkonferenz?

    Innenpolitik ist Ländersache. Jedes Bundesland ist selbst und alleinig für die eigenen inneren Angelegenheiten, für Sicherheit und Ordnung zuständig. Weil Menschen und Herausforderungen an Ländergrenzen jedoch nicht Halt machen und viele Themen nicht nur einzelne Bundesländer betreffen, gibt es die IMK als Struktur für die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Ländern. Die Bundesministerin (bzw. der Bundesminister) des Innern nimmt als ständiger Gast gleichberechtigt ― mit Ausnahme des Stimmrechts ― an den Sitzungen der IMK teil. Der direkte und regelmäßige Austausch ist wichtig, um die Bürgerinnen und Bürger an jedem Ort in der Bundesrepublik Deutschland gleich gut zu schützen und möglichst einheitliche Bedingungen zu schaffen.

    Innenpolitik ist Ländersache. Jedes Bundesland ist selbst und alleinig für die eigenen inneren Angelegenheiten, für Sicherheit und Ordnung zuständig. Weil Menschen und Herausforderungen an Ländergrenzen jedoch nicht Halt machen und viele Themen nicht nur einzelne Bundesländer betreffen, gibt es die IMK als Struktur für die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Ländern. Die Bundesministerin (bzw. der Bundesminister) des Innern nimmt als ständiger Gast gleichberechtigt ― mit Ausnahme des Stimmrechts ― an den Sitzungen der IMK teil. Der direkte und regelmäßige Austausch ist wichtig, um die Bürgerinnen und Bürger an jedem Ort in der Bundesrepublik Deutschland gleich gut zu schützen und möglichst einheitliche Bedingungen zu schaffen.

  • Wie gestalten sich Zusammenarbeit und Abstimmung?

    Auch wenn der Name „Innenministerkonferenz“ erst einmal nur Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren einschließt, sind doch viele Ebenen und Menschen mehr beteiligt. Auf der Fachebene treffen sich regelmäßig Beschäftigte der jeweiligen Ministerien und Behörden. Sie tauschen sich in sechs ständigen Arbeitskreisen aus, welche offiziell zur IMK gehören und die Arbeit der Ressortchefs und -chefinnen maßgeblich vorbereiten.

    Die Innenministerinnen und –minister sowie Innensenatorinnen und –senatoren der Länder treten regulär zwei Mal im Jahr im Rahmen der IMK-Hauptkonferenzen zusammen. Sofern die politische Situation oder Gefahrenlage es erfordern, finden darüber hinaus – auch kurzfristige – Sondersitzungen statt.

    Auf der sogenannten Frühjahrs- und Herbsttagung beraten sich die Länder zu aktuellen Themen, grenzübergreifenden Herausforderungen und Bedrohungen, stimmen ein gemeinsames Vorgehen ab und beschließen konkrete Maßnahmen. Die Tagesordnung wird auf Basis der Arbeitsergebnisse der Arbeitskreise sowie der Themenanmeldungen einzelner Länder und des Bundes erstellt.

    Die beiden Hauptkonferenzen werden auf Ebene der Staatssekretärinnen und –sekretäre sowie der Staatsrätinnen und –räte wenige Wochen zuvor im Rahmen der sogenannten Vorkonferenzen vorbereitet. Die Vorbesprechung der Sitzungsinhalte soll den Austausch im Kreis der Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und Senatoren erleichtern.

    Auch wenn der Name „Innenministerkonferenz“ erst einmal nur Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren einschließt, sind doch viele Ebenen und Menschen mehr beteiligt. Auf der Fachebene treffen sich regelmäßig Beschäftigte der jeweiligen Ministerien und Behörden. Sie tauschen sich in sechs ständigen Arbeitskreisen aus, welche offiziell zur IMK gehören und die Arbeit der Ressortchefs und -chefinnen maßgeblich vorbereiten.

    Die Innenministerinnen und –minister sowie Innensenatorinnen und –senatoren der Länder treten regulär zwei Mal im Jahr im Rahmen der IMK-Hauptkonferenzen zusammen. Sofern die politische Situation oder Gefahrenlage es erfordern, finden darüber hinaus – auch kurzfristige – Sondersitzungen statt.

    Auf der sogenannten Frühjahrs- und Herbsttagung beraten sich die Länder zu aktuellen Themen, grenzübergreifenden Herausforderungen und Bedrohungen, stimmen ein gemeinsames Vorgehen ab und beschließen konkrete Maßnahmen. Die Tagesordnung wird auf Basis der Arbeitsergebnisse der Arbeitskreise sowie der Themenanmeldungen einzelner Länder und des Bundes erstellt.

    Die beiden Hauptkonferenzen werden auf Ebene der Staatssekretärinnen und –sekretäre sowie der Staatsrätinnen und –räte wenige Wochen zuvor im Rahmen der sogenannten Vorkonferenzen vorbereitet. Die Vorbesprechung der Sitzungsinhalte soll den Austausch im Kreis der Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und Senatoren erleichtern.

  • Wer führt den Vorsitz der Innenministerkonferenz?

    Die IMK wird unter wechselndem Vorsitz der Bundesländer durchgeführt und von einer Ständigen Geschäftsstelle im Bundesrat unterstützt. Seit 2005 rotiert der Vorsitz jährlich in alphabetischer Reihenfolge. Im Jahr 2023 hatte Berlin den IMK-Vorsitz inne. 2024 hat Brandenburg diesen turnusgemäß erneut übernommen. Der letzte Brandenburger Vorsitz liegt entsprechend 16 Jahre zurück. Anfang 2025 geht der Vorsitz auf die Freie Hansestadt Bremen über.

    Die IMK wird unter wechselndem Vorsitz der Bundesländer durchgeführt und von einer Ständigen Geschäftsstelle im Bundesrat unterstützt. Seit 2005 rotiert der Vorsitz jährlich in alphabetischer Reihenfolge. Im Jahr 2023 hatte Berlin den IMK-Vorsitz inne. 2024 hat Brandenburg diesen turnusgemäß erneut übernommen. Der letzte Brandenburger Vorsitz liegt entsprechend 16 Jahre zurück. Anfang 2025 geht der Vorsitz auf die Freie Hansestadt Bremen über.

  • Womit befassen sich die sechs Arbeitskreise der IMK?

    Die Themen der IMK werden einerseits direkt aus den Fachministerien der Länder und des Bundes eingebracht (“Top-down”). Andererseits stammt eine Vielzahl der Inhalte, die auf den Konferenzen besprochen oder als Beschlüsse verabschiedet werden, aus den Beratungen und Ergebnissen der Arbeitsebene, aus den ständigen Arbeitskreisen (AK) der IMK (“Bottom-up”).

    Die sechs Arbeitskreise der IMK sind wie folgt organisiert:

    • Arbeitskreis I
      Staatsrecht, Verwaltung und Zuwanderung (unter anderem Verfassungsrecht, Ausländerrecht, Datenschutz, Verwaltungsrecht)
    • Arbeitskreis II
      Innere Sicherheit (unter anderem Gefahrenabwehr, Bekämpfung des Terrorismus, Angelegenheiten der Polizei)
    • Arbeitskreis III
      Kommunale Angelegenheiten
    • Arbeitskreis IV
      Verfassungsschutz
    • Arbeitskreis V
      Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung
    • Arbeitskreis VI
      Organisation, öffentliches Dienstrecht und Personal

    Den Arbeitskreisen gehören die jeweiligen Abteilungsleiterinnen bzw. -leiter der Innenressorts der Länder und des Bundes an. Im AK II sind außerdem die Präsidenten des Bundeskriminalamtes und der Deutschen Hochschule der Polizei Mitglieder. Im AK IV nimmt der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz an den Sitzungen teil.

    Die Themen der IMK werden einerseits direkt aus den Fachministerien der Länder und des Bundes eingebracht (“Top-down”). Andererseits stammt eine Vielzahl der Inhalte, die auf den Konferenzen besprochen oder als Beschlüsse verabschiedet werden, aus den Beratungen und Ergebnissen der Arbeitsebene, aus den ständigen Arbeitskreisen (AK) der IMK (“Bottom-up”).

    Die sechs Arbeitskreise der IMK sind wie folgt organisiert:

    • Arbeitskreis I
      Staatsrecht, Verwaltung und Zuwanderung (unter anderem Verfassungsrecht, Ausländerrecht, Datenschutz, Verwaltungsrecht)
    • Arbeitskreis II
      Innere Sicherheit (unter anderem Gefahrenabwehr, Bekämpfung des Terrorismus, Angelegenheiten der Polizei)
    • Arbeitskreis III
      Kommunale Angelegenheiten
    • Arbeitskreis IV
      Verfassungsschutz
    • Arbeitskreis V
      Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung
    • Arbeitskreis VI
      Organisation, öffentliches Dienstrecht und Personal

    Den Arbeitskreisen gehören die jeweiligen Abteilungsleiterinnen bzw. -leiter der Innenressorts der Länder und des Bundes an. Im AK II sind außerdem die Präsidenten des Bundeskriminalamtes und der Deutschen Hochschule der Polizei Mitglieder. Im AK IV nimmt der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz an den Sitzungen teil.

  • Wie kommen Beschlüsse der Innenministerkonferenz zustande?

    Die Innenministerkonferenz fasst ihre Beschlüsse einstimmig. Ein Beschluss kommt somit nur dann zustande, wenn alle Mitglieder einen Beschlussvorschlag inhaltlich mittragen und kein Mitglied dagegen stimmt.

    Aufgrund des geltenden Einstimmigkeitsprinzips sind alle Mitglieder gefordert, aufeinander zuzugehen und die Bereitschaft zu Abstrichen an den Maximalpositionen zugunsten einer von allen getragenen Lösung aufzubringen. Um dieses Konsensprinzip zu unterstützen und ein Mitglied nicht zum “Nein” zu zwingen, besteht die Möglichkeit der Stimmenthaltung. In einer Erklärung zu Protokoll kann ein Land oder der Bund seine abweichende Auffassung zum Ausdruck bringen.

    Nicht alle Themen werden auf den Konferenzen verabschiedet. Eine weitere, etablierte Methode zur Beschlussfassung ist das sogenannte Umlaufverfahren. Über dieses Verfahren können die Mitglieder der IMK das ganze Jahr über bei Bedarf ihr schriftliches Votum abgeben und somit erforderliche Beschlüsse auch außerhalb der Konferenzen verabschieden. Die Beschlüsse der IMK sind in der Regel öffentlich, sofern nicht ein Land oder der Bund der Veröffentlichung widerspricht. Die Ständige Geschäftsstelle beim Bundesrat dokumentiert die freigegebenen Beschlüsse auf der IMK-Themenseite.

    Die Innenministerkonferenz fasst ihre Beschlüsse einstimmig. Ein Beschluss kommt somit nur dann zustande, wenn alle Mitglieder einen Beschlussvorschlag inhaltlich mittragen und kein Mitglied dagegen stimmt.

    Aufgrund des geltenden Einstimmigkeitsprinzips sind alle Mitglieder gefordert, aufeinander zuzugehen und die Bereitschaft zu Abstrichen an den Maximalpositionen zugunsten einer von allen getragenen Lösung aufzubringen. Um dieses Konsensprinzip zu unterstützen und ein Mitglied nicht zum “Nein” zu zwingen, besteht die Möglichkeit der Stimmenthaltung. In einer Erklärung zu Protokoll kann ein Land oder der Bund seine abweichende Auffassung zum Ausdruck bringen.

    Nicht alle Themen werden auf den Konferenzen verabschiedet. Eine weitere, etablierte Methode zur Beschlussfassung ist das sogenannte Umlaufverfahren. Über dieses Verfahren können die Mitglieder der IMK das ganze Jahr über bei Bedarf ihr schriftliches Votum abgeben und somit erforderliche Beschlüsse auch außerhalb der Konferenzen verabschieden. Die Beschlüsse der IMK sind in der Regel öffentlich, sofern nicht ein Land oder der Bund der Veröffentlichung widerspricht. Die Ständige Geschäftsstelle beim Bundesrat dokumentiert die freigegebenen Beschlüsse auf der IMK-Themenseite.

  • Was passiert mit den Beschlüssen?

    Bei den Beschlüssen handelt es sich um politische Absichtserklärungen, um bestimmte Verfahrensweisen im Bund und / oder in den Ländern umzusetzen. Da sie nur einstimmig gefasst werden können, ist eine Umsetzung in den Bundesländern gewährleistet.

    Bei den Beschlüssen handelt es sich um politische Absichtserklärungen, um bestimmte Verfahrensweisen im Bund und / oder in den Ländern umzusetzen. Da sie nur einstimmig gefasst werden können, ist eine Umsetzung in den Bundesländern gewährleistet.

  • Wo kann ich Beschlüsse der Innenministerkonferenz einsehen?

    Die Beschlüsse der IMK sind in der Regel öffentlich, sofern es keine Gründe gibt, die einer Veröffentlichung entgegenstehen. Insbesondere im sensiblen Bereich der Sicherheitspolitik ist es nicht immer möglich, alle gefassten Beschlüsse und Berichte zu veröffentlichen.

    Die öffentlichen Beschlüsse stellt die Verwaltung des Bundesrates auf einer entsprechenden Themenseite zur Verfügung.

    Die Beschlüsse der IMK sind in der Regel öffentlich, sofern es keine Gründe gibt, die einer Veröffentlichung entgegenstehen. Insbesondere im sensiblen Bereich der Sicherheitspolitik ist es nicht immer möglich, alle gefassten Beschlüsse und Berichte zu veröffentlichen.

    Die öffentlichen Beschlüsse stellt die Verwaltung des Bundesrates auf einer entsprechenden Themenseite zur Verfügung.